Hinweis: Wir haben die Inhalte in diesem FAQ nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie werden von uns beständig aktualisiert und auf ihre Korrektheit überprüft. Dennoch können wir die uneingeschränkte Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen nicht garantieren.
Alles zur Streikinitiative Wir Zahlen Nicht
Was ist Wir Zahlen Nicht?
Wer steht hinter Wir Zahlen Nicht?
Wie finanziert sich Wir Zahlen Nicht?
Die bisherigen Kosten für Wir Zahlen Nicht wurden aus eigener Tasche und durch Spenden aus unserem Umfeld getragen.
Langfristig soll die Finanzierung von Materialien, wie Flyer, Plakate und Sticker auf viele Schulter verteilt werden. Hierfür sollen die Materialien gegen Spende über unsere Webseite bestellbar sein. So wollen wir sicherstellen, dass alle, die Materialien erhalten wollen, dies unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten können. Dafür und für die Finanzierung weiterer Kosten, wie u.a. für unsere IT-Infrastruktur, öffentliche Veranstaltungen und Aktionen, sind wir auf Spenden angewiesen.
Ich will bei Wir Zahlen Nicht mitwirken! Was kann ich tun?
Es gibt bei dir noch keine Gruppe? Über unser Mitmach-Tool können wir dich mit anderen Interessierten in deiner Nähe vernetzen. Dafür musst du nur deine Postleitzahl angeben und wirst einer Telegram-Gruppe mit anderen Menschen aus deiner Gegend zugeteilt. Zusammen könnt ihr dann anhand unseres Handbuchs eine Gruppe gründen und mithilfe unseres Materials direkt anfangen, Mitstreikende zu gewinnen.
Hier könnt ihr auch jede Menge Material finden, um eigene Flyer auszudrucken oder Plakate zu kleben.
Alles zu den Forderungen
Was wollt ihr mit dem Zahlungsstreik erreichen?
Kurzfristig fordern wir
1) ein Verbot von Stromsperren.
2) einen bezahlbaren Strompreis von 15 ct/kWh.
Mittel- und langfristig fordern wir
3) die Vergesellschaftung der Energieversorgung.
Die Preissteigerungen und Übergewinne der aktuellen Krise sind nur die Spitze des Eisbergs. Seit der Privatisierung der Stromversorgung in den 90er Jahren kommen uns die Gewinne der Energiekonzerne immer teurer zu stehen. Die Kopplung vom Strom- an den Gaspreis befeuert die Preise weiter. Die Strompreisbremse von 40 ct/kWh bedeutet weiterhin teuren Strom für uns und Milliardengewinne für die Konzerne – nicht zuletzt, weil der Staat alle Preise über 40 ct/KWh subventioniert. Energie ist ein Grundrecht und muss für alle bezahlbar sein. Wir wollen selbst über die Produktion und den Preis von Energie entscheiden. Wir wollen die Energieversorgung vergesellschaften.
4) 100 % erneuerbare und dezentrale Energie.
Strom ist für viele von uns nicht mehr bezahlbar. Seine Herstellung aus Kohle und Gas ging schon immer auf Kosten des Klimas. Erneuerbarer Strom aus modernen Anlagen ist langfristig nicht nur billiger, sondern auch die einzige Option das Klima und unsere Zukunft zu schützen. Doch der Ausbau erneuerbarer Energie geht bisher zu langsam, während fossile Energien weiter gefördert werden. Wir wollen den schnellen und dezentralen Ausbau erneuerbarer Energie für eine nachhaltige Energieversorgung zu einem bezahlbaren Preis von 15 ct/kWh.
Wie kommt ihr auf den Strompreis von 15 ct/kWh?
An der Strombörse bestimmt der Erzeugerpreis für die teuerste Energiequelle den Gesamtpreis für die Stromerzeugung. Aktuell ist Strom aus Gas am teuersten. Erzeuger, die Strom aus vergleichsweise billigen Produktionsquellen herstellen, also aus erneuerbaren Energien, Kohle oder Atom, erhalten somit für ihren Strom auch den Gaspreis, obwohl sie selbst geringere Produktionskosten hatten. Dadurch kommt es zu großen Gewinnen bzw. Übergewinnen bei diesen Erzeugern.
Bereits jetzt wird der größte Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen (45 % des Strommixes). Der Produktionspreis für erneuerbare Energie ist am günstigsten und liegt aktuell bei circa 15 ct/kWh. Dies ist aber nur der Durchschnittspreis. Wenn man sich nur die Produktionskosten aus neuen Anlagen anschaut, liegt dieser bei rund 7,5 ct/kWh. Durch den weiteren Ausbau neuer Anlangen und technischen Verbesserungen wird der Durchschnittspreis für erneuerbare Energien voraussichtlich noch weiter sinken und langfristig die günstigste Energiequelle darstellen. Und dabei darf nicht vergessen werden: Beim Produktionspreis für fossile und atomare Energien werden die enormen Folgekosten nicht eingerechnet.
Auf den Strompreis von 15 ct/kWh kommen wir dabei aus drei Gründen:
1) Wir fordern 100 % erneuerbare und dezentrale Energie. Bisher findet der Umstieg zu langsam statt. Darum nehmen wir den Preis für die Stromerzeugung von erneuerbarem Strom aus modernen Anlagen als Grundlage, also 7,5 ct/kWh. Wir zahlen nicht länger für klimaschädlichen Strom aus fossilen und atomaren Energien.
2) Wir fordern die Vergesellschaftung der Energieversorgung, denn wir wollen nicht länger für die Profite der Stromkonzerne bezahlen. Aktuell ist der Großteil der Energieversorgung privatisiert, von den Produktionsanlagen bis hin zu den Versorgungsnetzen. Auch dort wo die Stromversorgung in kommunaler Hand liegt, ist sie weiterhin in Konkurrenz zu privaten Anbietern. Als zusätzliches Netzentgelt berechnen wir 7,5 ct/kWh. Damit sollen die Instandhaltung, der Aus- und Umbau des Stromnetzes sowie notwendige Speichersysteme für einen Betrieb rein aus erneuerbarer Energie finanziert werden. Das ist nur etwas weniger als die derzeitigen Netzgebühren, allerdings fließt in diesem Fall alles Geld in die Infrastruktur und nicht unnötig in die Profite der Konzerne.
3) Wir zahlen keine sonstigen Abgaben für unseren Strom. Statt einheitliche steuerliche Abgaben für alle, welche sozial ungerecht sind und diejenigen am meisten belasten, die am wenigsten haben, wollen wir den Wegfall der Einnahmen über andere Steuern, wie Vermögens- und Erbschaftssteuer, ausgleichen.
Wir fordern einen Strompreis von 15 ct/kWh. Dies ist ein Richtwert. In der praktischen Umsetzung müsste dieser noch weiter verfeinert werden, um sozial- und klimagerecht sowie kostendeckend zu sein. Hierfür könnte der Strompreis von 15 ct/kWh beispielsweise für einen Grundbedarf an Strom anfallen und danach progressiv ansteigen. Wer viel Strom verbraucht, muss dann auch mehr zahlen. Wer Pool und Saune heizt, muss tiefer in die Tasche greifen. Denn auch der Energieverbrauch ist in Deutschland sehr ungleich. Die reichsten zehn Prozent der Haushalte verbrauchen etwa so viel Energie wie die ärmsten 40 Prozent. Ideen wie ein progressiver Strompreis ausgestaltet werden könnte gibt es beispielswiese hier.
Wie sollen Energiekonzerne vergesellschaftet werden?
Auch auf kommunaler Ebene ist eine (Re-)Kommunalisierung von Infrastrukturen möglich. Das wurde bereits mehrfach über direktdemokratische Abstimmungen versucht, wie etwa 2013 über den erfolgreichen Volksentscheid der Kampagne „Unser Hamburg – unser Netz“ und zeitgleich in Berlin durch den Berliner Energietisch. Beide beinhalten umfassende Ideen für soziale Maßnahmen und eine beschleunigte Energiewende.
Wir wollen – ähnlich wie die Kampagne Deutsche Wohnen und Co. enteignen – noch einen Schritt weiter gehen: Statt die Stromversorgung zu verstaatlichen, wollen wir sie in gesellschaftliches Eigentum überführen und demokratisch organisieren.
Alles zum Zahlungsstreik
Warum sollten wir gemeinsam aktiv werden?
Es handelt sich dabei aber nicht um ein plötzliches Problem, sondern um eine Dauerkrise. Die Privatisierung des deutschen Strommarktes führt bereits seit den 90er Jahren zu immer höheren Preisen für private Endverbraucher*innen. So gehört Deutschland heutzutage zu den Ländern mit den höchsten Strompreisen weltweit: Fast drei Mal mehr als im internationalen Durchschnitt müssen die Endverbraucher*innen hierzulande zahlen. Gleichzeitig steigen die extrem hohen Gewinne der Energiekonzerne. Diese Probleme sind nicht naturgegeben, sondern Ergebnisse politischer Entscheidungen.
Ein gemeinsamer Zahlungsstreik eröffnet den Handlungsspielraum, uns kollektiv und solidarisch zu organisieren und gemeinsam einen Weg aus der Dauerkrise zu finden. So stehen diejenigen von uns, die nicht zahlen können, nicht mehr alleine mit ihrem Problem da. So können wir auch Widerstand gegen die Krisenprofiteur*innen und den Kurs der Bundesregierung leisten, die den seit letztem Jahr extrem angestiegenen Energiekosten weder sozial gerecht noch ökologisch sinnvoll begegnet (siehe unten: Warum reichen die Maßnahmen der Regierung nicht aus?).
Was ist eigentlich ein Zahlungsstreik?
Im Prinzip funktioniert ein Zahlungsstreik ähnlich wie Streiks in Betrieben. Sie sind ein zentrales Druckmittel zur Durchsetzung von Forderungen. Bei Streiks in Betrieben geht es dabei meistens um höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten.
Aber auch in anderen Bereichen unseres Lebens brauchen wir Druckmittel, um unser Recht auf Grundbedürfnisse, wie Wohnen, Lebensmittel oder Gesundheit, einzufordern! Zahlungsstreiks sind dafür ein geeignetes Mittel, mit dem schon in der Vergangenheit Kämpfe gewonnen wurden. Dabei kann es sowohl um die Preise als auch um qualitative Aspekte der Grundbedürfnisse gehen.
Wie auch bei Streiks in Betrieben heißt es bei einem Zahlungsstreik: Zusammen kommen, zusammen handeln! Nur dadurch, dass wir viele Streikende werden, können wir Einfluss nehmen.
Gab es schon früher Zahlungsstreiks?
Einige historische Beispiele aus Europa:
– In den 70er Jahren weigerten sich hunderte niederländische Haushalte, durch eine spezielle Gebühr neue Atomkraftwerke zu finanzieren. Nach diesem erfolgreichen Zahlungsstreik wurde die Gebühr abgeschafft.
– Unter dem Motto „Kein AKW für unser Geld“ behielten zur selben Zeit auch in Westdeutschland hunderte Menschen zehn Prozent ihrer Stromrechnungen zurück: Der Betrag stand für den Anteil von Atomstrom im Strommix (siehe S. 74 des PDFs).
– Nach der Ankündigung einer Strompreiserhöhung um 70 Prozent entschlossen sich im Jahr 1974 in der Lombardei (Italien) 18.000 Arbeiter*innen die Hälfte ihrer Stromrechnungen nicht mehr zu bezahlen. Die Regierung wagte es nicht, zehntausenden Menschen den Strom abzustellen und ließ sich auf Verhandlungen ein. Die Erhöhung konnte so stark vermindert werden (siehe S. 54 des PDFs).
Auch außerhalb Europas setzten sich Menschen schon mehrfach gegen Stromkonzerne zur Wehr:
– In Marokko führten 2016 breite Proteste mit Stromstreiks dazu, dass die im Jahr 2002 durch ein französisches Unternehmen privatisierte Wasser- und Stromversorgung der Stadt Tanger rekommunalisiert wurde.
– In den 80er Jahren organisierten Widerstandsbewegungen in Südafrika zahlreiche Protestaktionen gegen das Apartheidsregime, darunter auch flächendeckende Zahlungsstreiks von Stromrechnungen.
– Die libanesische Bevölkerung verweigerte in den 50er Jahren Zahlungen an das französische Energieunternehmen „Société Electricité de Beyrouth“. Durch den Zahlungsstreik musste das Unternehmen schließlich seine wirtschaftliche Monopolstellung aufgeben und der Verstaatlichung der Elektrizitätsgesellschaft zustimmen.
Warum reichen die Maßnahmen der Regierung nicht aus?
Unabhängig davon wie viel Strom ein Haushalt verbraucht sieht die deutsche Strompreisbremse vor 80 Prozent des Privatstromverbrauchs (gemessen am Vorjahresverbrauch) auf 40 Cent pro kWh zu deckeln. Dabei spielt der Gesamtstromverbrauch erstmal keine Rolle. Ein Multimillionär mit Villa und Poolbeleuchtung spart am Ende also insgesamt mehr Geld ein als eine alleinerziehende Mutter in einer Zweizimmerwohnung. Hinzu kommt, dass die Endverbraucher*innen für immerhin noch 20 Prozent des Stromverbrauchs den regulären Krisenpreis werden zahlen müssen.
Statt den durchschnittlichen Grundverbrauch ganzheitlich auf ein bezahlbares Niveau zu deckeln, möchte die Regierung hierdurch „Sparanreize schaffen“. Doch immer mehr Menschen in Deutschland kratzen an der Armutsgrenze und frieren heute schon in ihren dunklen Wohnungen. Wo genau soll da das Sparpotenzial liegen
Warum bestreiken wir die Strompreise und nicht die Gaspreise?
Gas wird oft über die Nebenkosten bezogen, die von Vermieter*innen festgelegt und über die Miete abgerechnet werden. Folglich kann es im Falle eines Streikes zur Gefährdung des gesamten Mietverhältnisses kommen. Strom hingegen wird getrennt vom Mietverhältnis bezogen und von den Bewohner*innen direkt bezahlt. Mögliche Konsequenzen eines Stromstreiks sind dadurch überschaubarer und für alle Mieter*innen ähnlich, sodass ein gemeinsamer und solidarischer Umgang in lokalen Gruppen gefunden werden kann.
Schaden wir mit dem Zahlungsstreik nicht auch den Ökostromanbietern?
Alles zum Mitstreiken
Ich will mitstreiken! Wie mache ich das?
Schön, dass du dich am Zahlungsstreik beteiligen willst! Als erstes solltest du dich in unser Streikformular eintragen, damit wir wissen, dass du streiken willst.
Da dein Energieanbieter deine Gebühren per Lastschrift einzieht, solltest du in einem ersten Schritt dein Lastschriftmandat kündigen. Das kannst du sofort tun und setzt dich damit keinem Risiko aus. Dein Anbieter wird dir nun Rechnungen schicken, die du zum Beispiel per Dauerauftrag begleichen kannst.
Damit machst du dich bereit für den Zahlungsstreik: Wenn wir ihn ausrufen, kannst du den Dauerauftrag ändern bzw. deine Überweisung einstellen. Bei unterschiedlichen Banken gelten unterschiedliche Fristen für die Änderung eines Dauerauftrages. Informiere dich rechtzeitig darüber, wie es bei deiner Bank funktioniert!
Kann ich jetzt schon aufhören zu zahlen?
Alleingänge sind riskant, denn die Stromanbieter können dir dann schnell den Strom abdrehen. Wir werden erst dann zu einem Streik aufrufen, wenn wir eine Million Zusagen haben. Wenn wir gemeinsam streiken, werden die Auswirkungen, von der politischen Strahlkraft bis hin zum bürokratischen Aufwand bei den Energiekonzernen, enorm sein und wir in der Lage, uns gegenseitig zu schützen und unsere Forderungen zu erreichen.
Bleibt meine Streikzusage anonym?
Uns ist wichtig, dass deine Daten geschützt sind! Sobald du dich mit deiner Mailadresse zum Streik oder als Organizer*in anmeldest, werden deine Daten über eine sichere Verbindung an unseren Server geschickt. Die Zuteilung zu Ortsgruppen oder das Zusenden von unserem Newsletter funktioniert über automatisierte Verteiler. Deine Streikzusagen und deine Daten inklusive deiner Mailadresse sind zu keinem Zeitpunkt für externe Personen sichtbar.
Demzufolge kann deine Teilnahme am Streik nur über zwei Wege bekannt werden: Erstens, wenn du dich öffentlich sichtbar zum Streik positionierst, indem du z.B. Transparente aus dem Fenster hängst oder Videos auf Social Media postest. Zweitens kann dein Stromanbieter ab dem Moment der kollektiven Zahlungsverweigerung indirekt deine Teilnahme vermuten, da du deine Abschlagszahlung nicht mehr zahlst. Er weiß aber natürlich nicht, ob du zuvor den Streikaufruf unterstützt hast.
Alles zu möglichen Konzequenzen bei der Streikteilnahme
Wird mein Stromanbieter mir bei Nichtzahlung nicht den Strom abstellen?
Wird die Stromrechnung über längere Zeit nicht bezahlt, kann das am Ende die Konsequenz sein.
Allerdings: Wenn der Streik losgeht, haben 1 Million Menschen angekündigt, sich zu beteiligen. Der Aufwand, ihnen allen den Strom abzudrehen wäre gigantisch. Eine Abklemmung lässt sich nicht mit Mausklick starten, sondern muss durch eine*n Techniker*in am Gebäude erfolgen. Auf so viele gleichzeitige Abklemmungen können sich die Konzerne gar nicht vorbereiten. Das heißt je mehr Menschen sich am Streik beteiligen, desto höher ist auch der individuelle Schutz.
Zudem müssen auch einige individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, bevor eine Abklemmung angeordnet werden kann, und zwar:
– Die Sperre muss mindestens 4 Wochen vor der Umsetzung angedroht werden.
– Der Zahlungsrückstand muss zur Zeit der Sperre mindestens 2 Monatsabschläge und mindestens 100 Euro betragen.
– 8 Tage vor Vollzug der Sperrung muss erneut eine Information erfolgen und eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreier Ratenzahlung angeboten werden. Wird diese angenommen, erfolgt die Weiterbelieferung mit Strom in der Regel aber erst nach Vorauszahlung (Prepaid).
– Die Stromsperre darf nicht unverhältnißmäßig sein. Das heißt, sofern Kinder, kranke oder schwangere Menschen im Haushalt leben oder die Existenzsicherung durch eine Sperre gefährdet wäre, könnte die die Sperre unzulässig, weil unverhältnißmäßig, sein. Diese Gründe müssen dem Energieversorger allerdings im Vorfeld mitgeteilt werden.
Für die Laufzeit der Strompreisbremse (d.h. mindestens bis April 2024) gelten die zuvor genannten Voraussetzungen für eine Sperre unabhängig davon, ob Du Kund*in der Grundversorgung oder eines anderen Stromanbieters bist.
Natürlich kann die Sperre auch dadurch verhindert werden, dass die angemahnte Summe noch bezahlt wird. Ebenso muss eine bereits umgesetzte Sperre unverzüglich wieder aufgehoben werden, sobald die fehlende Summe bezahlt wurde. Allerdings kann der Energieversorger in dem Fall noch eine zusätzliche Pauschale für die Umsetzung der Sperre verlangen.
Damit haben wir aber erst einmal nur die uns bekannten rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben. Wir Zahlen Nicht will zudem ein grundsätzliches Verbot von Stromsperren erreichen. Die Umsetzung von Stromsperren kann – ähnlich wie bei Zwangsräumungen – auch durch Proteste vor Ort verhindert werden. Je mehr Menschen sich an der Kampagne beteiligen, desto mehr Möglichkeiten haben wir auch hier.
Weitere Informationen bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur.
Könnte meinen Stromvertrag gekündigt werden, wenn ich meine Stromrechnungen nicht bezahle?
Es kommt zunächst darauf an, wie du deinen Strom beziehst: Über die Grundversorgung oder über einen anderen von dir ausgewählten Stromanbieter. Bist du in der lokalen Grundversorgung, kannst du eigentlich nicht gekündigt werden, aber von einer Stromsperre (siehe oben) betroffen sein.
Wenn du Strom von einem alternativen Anbieter oder aus einem anderen Tarif des Grundversorgers beziehst, ist eine Kündigung möglich, wenn sie in deinem Vertrag bzw. dessen AGB geregelt ist – lese beides also am besten vor dem Streik gründlich durch, um informiert zu sein.
Wir streiken erst, wenn wir genug Menschen sind, so dass das individuelle Risiko auch für eine Kündigung sinkt. Denn die Stromversorger wollen ihre Kundschaft auch nicht massenhaft verlieren. Es ist aber grundsätzlich nicht auszuschließen, dass dir außerhalb der Grundversorgung der Stromvertrag gekündigt werden könnte, wenn du trotz Mahnung nicht zahlst – gerade dann wenn dein Strompreis noch besonders günstig ist. Viele AGBs regeln, dass eine Kündigung bei Nichtzahlung zunächst erst einmal angedroht wird.
Solltest du tatsächlich gekündigt werden und hast keinen direkten Nachfolgevertrag, wechselst du automatisch für maximal drei Monaten in die so genannte Ersatzversorgung – die zwar oft besonders teuer ist, für die aber auch die Strompreisbremse gilt. Hast du innerhalb der drei Monaten keinen neuen Vertrag mit einem Anbieter geschlossen, wirst du automatisch vertraglich in die lokale Grundversorgung aufgenommen. Weitere Informationen und Ratschläge findest du hier.
Kann mein*e Vermieter*in mich kündigen, wenn ich meine Stromrechnungen nicht bezahle?
Wenn die Stromrechnung nicht Teil deiner Miete ist, also von dir direkt an den Stromkonzern gezahlt wird, bleibt dein Mietverhältnis von dem Ausbleiben der Zahlung unberührt. Dein Stromvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dir und dem Energieunternehmen. Dein*e Vermieter*in hat damit nichts zu tun und kann dich nicht kündigen, wenn du die Stromrechnung bestreikst.
Wirkt sich ein Streik auf meine Kreditwürdigkeit (Schufa) aus?
Die meisten Energieunternehmen melden versäumte Zahlungen an Auskünfte, insbesondere die Schufa, sodass es bei diesen zu Einträgen kommen kann.
Das kann aber erst passieren, nachdem du zweimal gemahnt wirst und dir ein negativer Schufa-Eintrag angedroht wurde. Zwischen den zwei Mahnungen müssen auch mindestens 28 Tagen vergangen sein. Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist, welche im zweiten Mahnungsbrief gesetzt wurde, könnte es tatsächlich zu Auswirkungen auf deine Kreditwürdigkeit (bzw. deinen Schufa-Bonität-Score) kommen, wenn du die Rechnung bis dahin nicht bezahlt hast. Mehr Informationen findest du hier.
Bedenke, dass die Geldzufuhr des Unternehmens schon dadurch gestört wird, wenn massenhaft temporär Lastschriften storniert und erst Wochen später Rechnungen bezahlt werden. Um die Stromkonzerne zu bestreiken, musst du es also nicht notwendigerweise zu einem Schufa-Eintrag kommen lassen, wenn Du das nicht möchtest.
So wie die Preise aktuell jedoch steigen, werden Millionen von uns sich ihre Energiezahlungen ohnehin nicht leisten können, unabhängig davon, ob sich das auf unsere Kreditwürdigkeit auswirkt oder nicht. Wir finden es wichtig, dass wir gemeinsam Maßnahmen ergreifen, damit es gar nicht erst so weit kommt.
Wann kann ich frühestens einen negativen Schufa-Eintrag bekommen?
Um einen negativen Schufa-Eintrag zu bekommen, muss das Energieunternehmen mindestens zwei Mahnungen an dich geschickt haben, mit einem Abstand von mindestens 28 Tagen. Die erste Mahnung fordert meistens, dass die Rechnung innerhalb zehn bis 14 Tage nach Zahlungsverzug beglichen wird, die zweite hat meistens schon eine etwas kürzere Zahlungsspanne. Das heißt also, dass du mindestens vier Wochen, in der Realität wahrscheinlich mindestens sechs Wochen, deine Stromrechnung nicht zahlen kannst, ohne negative Auswirkungen auf deine Schufa, wenn du die zweite Mahnung rechtzeitig begleichst. Mehr Informationen findest du hier.
Welche Auswirkungen kann es haben, wenn ich aufgrund des Zahlungsstreiks einen negativen Schufa-Eintrag erhalte?
Generell gilt: Schufa-Einträge wirken sich auf Deine Fähigkeit aus, Kredite aufzunehmen (z. B. Darlehen, Hypotheken und Kreditkarten), und sie können auch von privaten Vermieter*innen verwendet werden, um festzustellen, ob sie an dich vermieten möchten. Sie können auch verwendet werden, um festzustellen, ob Anbieter z.B. einen Handyvertrag anbieten wollen. In der Regel müssen potenzielle Kreditgeber*innen deine Kreditakte prüfen, bevor sie dir einen Kredit gewähren, während Vermieter*innen auf eine Kreditprüfung verzichten können. Bei beglichenen Zahlungsausfällen unter 1.000 Euro werden die Einträge nach drei Jahren wieder gelöscht. [Quelle]
Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie schlimm sich ein bestimmter negativer Eintrag auf den Schufa-Bonität-score einer bestimmten Person wirkt. Das kommt u.a. auf den verschuldeten Betrag und auf der persönlichen Finanz- und Lebenssituation an. Bei einigen Menschen ist die Kreditwürdigkeit aufgrund früherer oder bestehender unbezahlter Schulden oder einer Insolvenz bereits sehr niedrig. Andere Menschen haben vielleicht nicht die Absicht, in den nächsten drei Jahren weitere Kredite in nennenswertem Umfang aufzunehmen. Wenn du in Deinem Haushalt mit mehreren Personen lebst und eine Wahlmöglichkeit hast, könntet ihr gemeinsam besprechen, wer aufgrund verschiedener Faktoren nicht so stark von einem Risiko für seine*ihre Kreditwürdigkeit betroffen ist und das Konto übernehmen könnte.
Nicht alle Kreditgeber, z.B. Banken, geben dir keinen Kredit, wenn Du einen Zahlungsverzug oder einen Zahlungsausfall in Deiner Kreditakte hast, aber in der Regel gilt: Je schlechter Ihre Kreditwürdigkeit ist, desto weniger Kreditgeber (z. B. Banken) werden Dir einen Kredit gewähren. Dennoch ist es oft möglich, auch auf anderen Wegen bei Bedarf einen Kredit zu erhalten. Eine Möglichkeit wären da z. B. auch Kreditgenossenschaften, die oft zinsgünstige Kredite anbieten können, um Menschen aus der Schuldenfalle zu helfen.